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   BGH, 02.10.2018 - 2 StR 330/18   

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https://dejure.org/2018,37083
BGH, 02.10.2018 - 2 StR 330/18 (https://dejure.org/2018,37083)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2018 - 2 StR 330/18 (https://dejure.org/2018,37083)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2018 - 2 StR 330/18 (https://dejure.org/2018,37083)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 67 Abs. 2 StGB, § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Umfangs des Vorwegvollzugs eines Teils der Freiheitsstrafen vor der Maßregel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 67 Abs. 2
    Ermittlung des Umfangs des Vorwegvollzugs eines Teils der Freiheitsstrafen vor der Maßregel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.01.2010 - 3 StR 499/09

    Gesamtstrafenbildung (Zäsur; Bildung zweier Gesamtstrafen); Vorwegvollzug

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - 2 StR 330/18
    Zunächst ist die Anordnung bei Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe und einer weiteren Freiheitsstrafe auf beide Strafen zu beziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 StR 499/09, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Satz 3 Berechnung 1).
  • BGH, 22.11.2023 - 4 StR 347/23

    Revisionsbeschränkung auf die Dauer des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafen

    Auch der für eine mögliche Aussetzung der Vollstreckung der Strafreste maßgebliche Zeitpunkt (vgl. § 67 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Satz 1 StGB nF) ist im Hinblick auf beide Freiheitsstrafen gemeinsam zu bestimmen, um daraufhin die Dauer des Vorwegvollzugs zu berechnen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23. November 2021 - 4 StR 337/21 Rn. 5; Beschluss vom 2. Oktober 2018 - 2 StR 330/18 Rn. 3).
  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 65/20

    Reihenfolge der Vollstreckung (Entscheidung über die Anrechnung verbüßter

    Ebenso ist die erste ausgeurteilte Gesamtfreiheitsstrafe auch bei der durch § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB geregelten Bemessung des vor der Maßregel zu vollziehenden Teils der Strafe zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Oktober 2018 - 2 StR 330/18; BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 StR 499/09, NStZ-RR 2011, 106, 107).

    Jede andere Entscheidung würde der Möglichkeit einer Entlassung des Angeklagten nach Vollstreckung der Hälfte der Gesamtfreiheitsstrafen zuwiderlaufen (Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2018 - 2 StR 330/18).

  • BGH, 23.11.2021 - 4 StR 337/21

    Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung eines rechtskräftigen und noch nicht

    Werden in einem Urteil zwei getrennte Strafen gebildet und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet, ist § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB auf beide Strafen einheitlich anzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2018 ? 2 StR 330/18, Rn. 3; Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 StR 499/09, Rn. 5).
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